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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der G&H Rock FM Medien GmbH:

Die G&H Rock FM Medien GmbH wird im nachfolgenden Rock FM Radio Österreich gennant.

  1. Die Werbung im Radio steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In den Werbesendungen müssen der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Privatradiogesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrechtes, des Urheberrechtes, Medien- (Straf-)rechtes, Medienkooperations- und -förderungs- Transparenzgesetz, Glücksspielgesetz, usw. vom Auftraggeber beachtet werden. Es gelten die gesetzlichen Werbeverbote und Werbebeschränkungen. AGB des Auftraggebers gelten nicht.

  2. Angebote von Rock FM Radio Österreich zur Ausstrahlung von Werbesendungen sind freibleibend. Mit gesetzlichen Bestimmungen unvereinbare, gegen die guten Sitten verstoßende oder für Rock FM Radio Österreich unzumutbare Sendeaufträge werden nicht angenommen. Angebote/Aufträge des Auftraggebers sind verbindlich. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau bezeichnete Werbetreibende angenommen. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Sendeauftrages oder durch Ausstrahlung der Werbesendung zustande. Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf Rock FM Radio Österreich verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Werbeabgabe und Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

Werbesendungen

  1. Rock FM Radio Österreich verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen auszustrahlen wie das jeweiliges Programm.

  2. Rock FM Radio Österreich ist nicht verpflichtet, Sendungen vor Annahme des Sendeauftrags zu prüfen. Rock FM Radio Österreich behält sich vor, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. auch rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, ihrer technischen Qualität oder bei Zahlungsverzug des Auftraggebers abzulehnen bzw. eine Ausstrahlung der Werbesendung zu stoppen. Bei Zahlungsverzug ist Rock FM Radio Österreich auch berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Rock FM Radio Österreich behält sich weiters vor, Werbemaßnahmen, die vom Werberat beanstandet werden, zu stoppen und vom Auftraggeber eine entsprechende Adaptierung zu verlangen. Rock FM Radio Österreich behält sich auch vor bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes angegebene Daten (zB Name, Adresse) des Auftraggebers auf Anfrage Dritten (zB Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb, gem. § 14 UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden (Magistrat, Polizei), Gerichten oder sonstigen Dritten) weiterzuleiten. Rock FM Radio Österreich ist weites berechtigt, jederzeit auch ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber Sendungen als Werbesendungen zu kennzeichnen und/oder von Programmteilen zu trennen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Kennzeichnung und/oder Trennung notwendig oder zweckmäßig ist, obliegt somit ausschließlich Rock FM Radio Österreich. Sollte ausnahmsweise Rock FM Radio Österreich auf Wunsch des Auftraggebers eine solche Kennzeichnung/Trennung unterlassen, haftet der

    Auftraggeber für jeden Rock FM Radio Österreich daraus erwachsenden Nachteil. Ansprüche des Auftraggebers bestehen in keinem Fall.

  3. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Sendung in bestimmten Werbeblöcken innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werde. Darüber hinausgehende Änderungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach

    Konkurrenzausschluss im selben Werbeblock werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruches berücksichtigt.

  4. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder verlegt oder nachgeholt. Bei einem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer technischer Einrichtungen wird das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben.

    Weitergehende Ansprüche gegen Rock FM Radio Österreich sind ausgeschlossen.

  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verträge und Spots für die Werbesendungen bis spätestens drei Werktage oder zu einem besonders vereinbarten Termin vor

    Erstausstrahlung zu liefern. Die Gefahr für die Übermittlung von Unterlagen etc. trägt der Auftraggeber.

  6. Wenn Sendungen aufgrund mangelhafter oder falscher Kennzeichnung von Unterlagen, Texten oder Sendekopien oder verspäteter Übermittlung nicht oder falsch zur

    Ausstrahlung kommen, bleibt die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bestehen. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Bei fernmündlich oder schriftlich übermittelten Texten trägt das Risiko für etwaige Fehler der Auftraggeber. Änderungen im Auftrag, wie Text und/oder Sendetermin durch den Auftraggeber bedürfen der schriftlichen Annahmebestätigung durch Rock FM Radio Österreich. Kosten, die durch erhebliche Änderung der ursprünglich vereinbarten Ausführung sowie beigestellter Unterlagen entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.

  7. Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Sendeunterlagen im Rundfunk erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an der Werbesendung und die Rechte an für Werbeschaltungen verwendete Logos und Bilder abgelöst hat. Der Auftraggeber trägt alleine die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und der Werbesendung und stellt Rock FM Radio Österreich von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der betreffenden Werbesendung gemacht werden, vollkommen frei; dies umfasst auch Rechtsanwalts- und Gerichtsverfahrenskosten. Der Auftraggeber verpflichtet sich die für die Abrechnung mit der AKM notwendigen Angaben über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, so wird davon ausgegangen, dass der Spot keine AKM-pflichtige Musik enthält. Der Auftraggeber hat für alle anfallenden Produktionskosten bei Rock FM Radio Österreich sowie Abgeltung von Rechten (Urheber-/Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte) aufzukommen. Gewinnspielabgabe: Allfällige Abgaben im Zusammenhang mit Gewinnspielen gehen zu Lasten des Auftraggebers, der Rock FM Radio Österreich diesbezüglich schad- und klaglos zu halten hat.

  8. Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist, auch dann, wenn der Auftraggeber das auf eine Kalenderjahr vereinbarte Auftragsvolumen nicht rechtzeitig einbucht, hat er Rock FM Radio Österreich den daraus resultierenden Schaden pauschal mit 20% des auf das Kalenderjahr vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Ist Rock FM Österreich eine Stornierung oder Verabschiedung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich, können daraus gegen Rock FM Radio Österreich keine Ansprüche geltend gemacht werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.

  9. Rechnungen für Werbesendungen werden wie vereinbart erstellt. Frühestes Rechnungsdatum ist der Tag der ersten Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Zahlungsziel sofort, ohne weitere Abzüge. Bei Zahlungsverzug behält sich Rock FM Radio Österreich vor, die weitere Durchführung der Aufträge zurückzustellen oder überhaupt vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass dies einen Ersatzanspruch des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden bei Rock FM Radio Österreich kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden. Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtvolumen sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von Rock FM Radio Österreich gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen. Rock FM Radio Österreich behält sich die Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt des Verzugs, sowie Mahnspesen vor. Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  10. Sofern Rock FM Radio Österreich gesetzlich zwingend für Schäden des Auftraggebers zu haften hat, ist die Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Jede weitergehende Haftung von Rock FM Radio Österreich, insbesondere für entgangenen Gewinn, Zinsverlust, mittelbare-, Folgeschäden, Schäden Dritter, etc. ist ausgeschlossen. Jedenfalls ist die Haftung von Rock FM Radio Österreich der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

  11. Tarifänderungen werden mindestens 8 Wochen vor Inkrafttreten gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge nachteilig berührt werden, bekannt gegeben. In diesem Fall kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch Rock FM Radio Österreich gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.

  12. Rabatte werden laut Rabattstaffel gewährt. Konzernrabatte werden gewährt, sofern eine entsprechende Organschaft glaubhaft nachgewiesen wird. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Rock FM Radio Österreich durchgeführt. Rock FM Radio Österreich behält sich die Einhebung eines Verbundzuschlages vor.

  13. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15% auf Netto-Auftragssumme des Auftraggebers. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung daraus ihre Unkosten deckt. Ist dies nicht der Fall (teilweise oder ganze Weitergabe an den Werbetreibenden) behält Rock FM Radio Österreich die entsprechende Kürzung der Mittler-Vergütung vor.

  14. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen „Verbraucher“ im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes handelt, hat dieser das Recht, binnen 1 Woche ab Zustandekommen des Vertrages durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb der letzten 14 Tage vor dem vereinbarten Tag der erstmaligen Ausstrahlung einer Werbesendung ist allerdings zur Abgeltung der dem Auftragnehmer bereits entstandenen Kosten ein Betrag von 2% des Auftragswertes zu bezahlen. Bei Veranstaltungstipps besteht kein Rücktrittsrecht. Im Übrigen bedarf eine Stornierung eines Auftrages des schriftlichen Einverständnisses von Rock FM Radio Österreich. In diesem Fall wird ein Betrag von mind. 15% des Auftragswertes als Kostenersatz in Rechnung gestellt.

  15.  

    Bei Zurückziehung von Sonder-Werbeaufträgen (Major-Promotion, Eventveranstaltungen etc.) muss das vereinbarte Auftragsvolumen in Form von Werbevolumen (z.B.: Spots, redaktionelle Berichte etc.) innerhalb des gebuchten Kalenderjahres verbraucht werden. In Auftrag gegebene Spots (Produktionen) werden nach Fertigstellung unabhängig von Stornofristen zu 100% in Rechnung gestellt.

   

   Fristen: bis 60 Tage vor Ausstrahlung: 15%

      59-30 Tage vor Ausstrahlung: 20%

      29-10 Tage vor Ausstrahlung: 25%

      09-05 Tage vor Ausstrahlung: 30%

      04-02 Tage vor Ausstrahlung: 40%

      01-00 Tage vor Ausstrahlung: 80%​

 

16. Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Spots endet für Rock FM Radio Österreich nach 3 Monaten nach Ausstrahlung. Die Rücksendung erfolgt nur       auf Verlangen und auf Gefahr und Kostentragung des Kunden, eine Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.

 

17. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.

 

Off Air Einsätze

  1. Veranstalter der Off Air Einsätze ist der Auftraggeber, darauf ist in den Ankündigungen der Veranstaltung ausdrücklich hinzuweisen. Sollte Rock FM Radio Österreich oder von ihr beauftragte Dritte von Behörde, Gerichte oder sonstigen dritten Personen als Veranstalter oder sonst Verantwortlicher haftbar gemacht werden, so werden Rock FM Radio Österreich bzw. von Rock FM Radio Österreich beauftragte Dritte vom Auftraggeber diesbezüglich völlig schad- und klaglos gehalten.

  2. Rock FM Radio Österreich Partys: Grundlagen sind die Kooperationsvereinbarung, die Bühnenanweisung und die Allgemeine Geschäftsbedingung von Rock FM Radio Österreich für Veranstaltungen.

  3. Bei Promotionmodulen, Moderationen und sonstigen Off Air Einsätzen ist eine Stornogebühr bei Stornierung des Auftrages bis 14 Tage vor der Veranstaltung in Höhe von 50% des Auftragswertes, danach von 100% zu bezahlen.

  4. Für Schäden, die an Bühnenbild, Dekoration, Ton- und Lichtanlage, ausgenommen technisches Gebrechen, sowie an Personen entstehen, haftet der Veranstalter ohne Rücksicht auf eigenes Verschulden.

  5. Die AKM Gebühren und sonstige Abgaben werden vom Veranstalter getragen.

  6. Künstlerentgelte, sofern die Abrechnung über Rock FM Radio Österreich erfolgt, werden nicht bar, sondern mittels Überweisung getätigt.

  7. Bei Veranstaltungen, die auf Grund unvorhersehbarer Einflüsse wie Wetter, Stromausfall etc. abgesagt werden, können gegenüber Rock FM Radio Österreich keine Ansprüche geltend gemacht werden.

 

Schlussbestimmungen

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wie auch das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisnormen, Gerichtstand ist Leibnitz. Sollte eine der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten jene, die die Parteien vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen. Dies gilt auch für den Fall einer Lücke in den Bestimmungen.

Gewinnspielbedingungen der G&H Rock FM Medien GmbH zum Gewinnspiel "Rock FM verdreifacht DEIN Gehalt":

 

1.) Veranstalter: 

Dieses Gewinnspiel wird organisiert und veranstaltet durch die G&H Rock FM Medien GmbH (nachfolgend Rock FM genannt).

 

2.) Teilnahmezeitraum und Teilnahmegebiet:

Das Gewinnspiel findet von 24.02.2018 bis 24.03.2018 statt. Eine Verlängerung ist möglich. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel ist nur innerhalb Österreichs gestattet. Die Vollendung des 18. Lebensjahr ist ebenfalls Teilnahmevoraussetzung. Das Gewinnspiel wurde bis zum 30.4.2018 ausgeweitet.

 

3.) Teilnahmevoraussetzungen:

 

3.1) Allgemeines:

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der G&H Rock FM Medien GmbH (nachfolgend Rock FM genannt) und dieser verbundenen Unternehmen. Durch die Teilnahme an einem der von Rock FM veranstalteten Gewinnspiele erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich und verbindlich, dass er/sie die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Gleiches gilt automatisch, wenn ein angemeldeter User der

 

Rock FM Websites in der „Winzone“ an einem Gewinnspiel teilnimmt.

 

Rock FM behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen, je nach Voraussetzungen und Anforderungen, an das jeweilige Gewinnspiel anzupassen. Aus redaktionellen / programmtechnischen Gründen kann es zudem jederzeit zu Verschiebungen / Änderung der Spielregeln / des Spielablaufs, Absagen bzw. Streichung von Spielrunden, oder des gesamten Gewinnspiels kommen, ohne dass dem Teilnehmer daraus ein Rechtsanspruch entsteht.

 

Mitarbeiter von Rock FM und dieser verbundenen Unternehmen, sowie deren Lebenspartner/innen, Familienangehörige (1. & 2. Grades) und diejenigen, die an der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Kooperationspartner. Abgesehen von eben genannten Ausnahmen ist jede natürliche Person berechtigt an den Gewinnspielen teilzunehmen, sofern er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen der Altersbegrenzung werden direkt beim Gewinnspiel ausgewiesen.

 

Die Beschreibung des Gewinns/ der Gewinne erfolgt auf den Websites, auf den Profilen der jeweiligen Social Media Netzwerke, bzw. in der Benachrichtigung an den Gewinner/ an die Gewinner. Sollte die Gewinnbeschreibung einmal in einer Moderation anders lauten, gilt unverändert die Beschreibung auf den Rock FM Websites, den jeweiligen Social Media Profilen, bzw. in dem persönlichen Schreiben an den/die Gewinner. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Rock FM übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn.

 

Ist ein Gewinnspiel von Bewertung und Entscheidung einer Jury abhängig, erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, durch Anmeldung beim dem Gewinnspiel, rechtsverbindlich das Urteil der Jury, an. Dieses kann nicht angefochten werden.

 

Die Benachrichtigung des Gewinners / der Gewinnerin erfolgen durch die von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin angegebenen Daten. Die angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen und müssen vollständig sein. Anderenfalls wird der Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, bzw. die Auslosung eines anderen Gewinners / einer anderen Gewinnerin wird vorgenommen.

 

Wird ein Anruf eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin aus technischen, oder sonstigen Gründen unterbrochen, hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinerlei Anspruch auf den Gewinn und kann Rock FM in keiner Weise für die Komplikationen, die zu dem Abbruch des Telefonats geführt haben haftbar machen.

Der Gewinn kann weder in Bar abgelöst werden, noch sind alternative Gutschriften oder der Eintausch des Gewinns möglich. Wird der Gewinn von Rock FM übergeben, kann dieser NUR persönlich und gegen Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises im Rock FM Studio zu den offiziellen Büroöffnungszeiten abgeholt werden. Übernimmt der Kooperationspartner von Rock FM die Gewinnübergabe, gelten dessen Bedingungen.

Rock FM behält sich das Recht vor einen Gewinn im Nachhinein abzuerkennen, wenn bekannt wird, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin zur Teilnahme am Gewinnspiel nicht berechtigt war, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin das Gewinnspiel in irgendeiner Weise manipuliert hat, sich mit mehreren E-Mail Adressen angemeldet hat, oder auf sonstige Art und Weise aktiv das Gewinnspiel beeinflusst hat.

 

Ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin, der/die bereits bei einem bestimmten Gewinnspiel gewonnen hat, darf an ebendiesem nicht mehr teilnehmen und hat keinen Anspruch auf einen weiteren Gewinn. Wurde ein falscher Tipp von einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin abgegeben, ist es ihm erst in einer neuen Runde erlaubt erneut mitzuspielen.

 

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erteilt Rock FM unwiderruflich die Genehmigung, dass jegliches Verwertungsrecht der entstandenen Video- , Audioaufnahmen & Bildmaterial bei Rock FM liegt und Rock FM die Aufnahme in jeglicher Form verwenden und vor allem Senden darf. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erhält kein Recht an den Aufnahmen und kann dieses auch nicht vor Gericht geltend machen. Darüber hinaus erteilt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin Rock FM die Erlaubnis, seinen Namen im Rahmen des Gewinnspiels zu nennen, z.B. auf dem Rock FM Facebook Profil bei Bekanntgabe des Gewinners/ der Gewinnerin.

 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Rock FM sowie von Kooperationspartnern von Rock FM für Werbe- und Marketingmaßnahmen verwendet werden und kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.

Rock FM ist nicht verpflichtet Unterlagen, die von Teilnehmern/ Teilnehmerinnen eingesandt werden, länger als 4 Wochen aufzubewahren, sondern können von Rock FM nach Ablauf dieser Frist vernichtet werden.

 

Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert, z.B. die Magistratsabgabe, die trotz Gästelistenplatz unterschiedlich hoch ausfallen kann oder ähnliches.

Für den Gewinner / die Gewinnerin gelten die die jeweiligen Hausordnungen/ Verhaltens-/ Spielregeln, usw. des jeweiligen Etablissements für das der Gewinn gilt. Rock FM haftet nicht für den Fall, dass ein Gewinner / eine Gewinnerin den Gewinn nicht einlösen kann, bzw. diesen vorzeitig beenden muss, weil der Gewinner / die Gewinnerin nicht die entsprechenden Regeln beachten.

 

3.2) Gewinnspiele von Sponsoren:

 

Bei Gewinnspielen, die von einem Vertragspartner von Rock FM gesponsert werden, übernimmt Rock FM keinerlei Haftung für den beworbenen und ausgelosten Gewinn. Bei eintretender Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist Rock FM von jeglicher Haftung befreit.

 

3.3) Reisen:

 

Im Falle einer Reise (zu einem Konzert, einem Urlaub, usw.) kann die Reise nur zu dem festgelegten Zeitpunkt und nur von dem Gewinner/ der Gewinnerin angetreten werden. Inkludiert der Gewinn eine Begleitperson, sind die Daten dieser zu einem vereinbarten Zeitpunkt bekanntzugeben. Die Begleitperson kann danach nicht mehr gewechselt werden. Die Weitergabe der Reise ist weder für den Gewinner/ die Gewinnerin, noch die Begleitperson möglich. Kann der Gewinner/ die Gewinnerin die Reise nicht antreten, verfällt der Gewinn. Er kann weder in Bar, oder einer anderen Art abgelöst, noch umgebucht werden. Gleiches gilt, sollte die Reise zu einem festgelegten Zeitpunkt aus nicht von Rock FM zu vertretenden Gründen unmöglich werden. Sind für die Reise Visa, Impfungen, Reiseversicherung, oder sonstige Einreiseformalitäten von Nöten, ist der Gewinner/ die Gewinnerin verpflichtet sich selbst darum zu kümmern. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Rock FM übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn. Rock FM ist nicht Reiseveranstalter und haftet weder für die Abwicklung, noch die Qualität der Reise, noch für etwaige Unfälle, Vorfälle und daraus resultierende Nachteile oder Kosten in Zusammenhang mit der Reise.

 

3.4) Datenschutz:

 

Rock FM verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung verwiesen. Für die Besonderheiten bei Facebook-, Google +1 Applikationen und Google Analytics.

 

3.5) Schlussbestimmungen:

 

Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit Rock FM Schad- und Klaglos zuhalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leibnitz. Für den Fall von Streitigkeiten wird das für Leibnitz sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.

 

4.) Gewinnziehung:

 

ON-Air auf Rock FM werden im Zeitraum des Gewinnspieles die „Star of the Week“ mehrmals angekündigt. Kommt im Programm von Rock FM ein Song des aktuellen Star of the Week vor und direkt darauf folgt ein weiterer Song des aktuellen Star of the Week muss der Hörer schnell unter 06646458838 im Rock FM Studio anrufen und qualifiziert sich somit zu den großen Finalverlosungen am 23. & 24. März 2018. Wird die Qualifikation zur Teilnahme an den großen Finalverlosungen durch den aktuellen Moderator bestätigt, kommt der Name des Gewinners in den Gewinnspieltopf. Bei den Finalverlosungen am 23. & 24. März werden die Namen gezogenen und die Gewinner aufgerufen. Der Gewinner hat dann genau 2 Hits Zeit um die Rock FM anzurufen, erst wenn der Moderator den Gewinn bestätigt ist er rechtsverbindlich. Sollte das Gespräch wegen Verbindungsschwierigkeiten, höherer Gewalten oder durch Beendigung beendet werden verfällt der Gewinnanspruch automatisch und es steht Rock FM frei einen neuen Gewinner zuziehen. Gelingt es einem Hörer ins Sendestudio durch zukommen und hat er auch noch mehr Freunde angemeldet und diese Antworten mit dem Gewinnsatz: „Ich höre den ganzen Tag nur Rock FM“ steigt die Chance an den Finaltagen gezogen zu werden. Generell muss der Anrufer immer mit folgendem Satz das Telefongespräch beginnen: „Ich höre den ganzen Tag nur Rock FM“. Wird dieser Satz nicht richtig wiedergegeben, es fehlt zum Beispiel ein Wort, dann verfällt der Gewinnanspruch automatisch. Generell muss der Gewinn mit dem Worten des Moderators „Du hast es geschafft, wir verdreifachen dein Gehalt“ bestätigt werden, vorher besteht keinerlei Anspruch auf den Gewinn. Zudem kann Rock FM immer die Auszahlung verneinen und Teilnehmer ohne Angaben von Gründen ausschließen. Über den gesamten Ablaufs des Gewinnspieles wird im Programm von Rock FM Österreich informiert.

 

5.) Der zu gewinnende Preis:

 

Rock FM zahlt dem Gewinner einmalig sein aktuelles doppeltes Monatsnettogehalt. Der von Rock FM ausgezahlte Betrag ist auf maximal € 2.500,- limitiert. Es gilt ausschließlich das monatliche Nettogehalt. Prämien, Sonderzulagen- und -zahlungen, 13., 14., 15. Gehälter, u.ä. werden nicht berücksichtigt. Hierfür muss der Gewinner folgende personenbezogenen Angaben machen: vollständiger Name, Telefonnummer, Adresse, Geburtsdatum, Beruf sowie Vorlage der aktuellen Gehaltsabrechnung. Für die Höhe des Gewinns ist die Gehaltsabrechnung des letzten Monats Berechnungsgrundlage und damit maßgeblich. (Beispiel: Arbeitnehmer A verdient 1.230 Euro netto pro Monat. Rock FM zahlt nach Vorlage der nachfolgend genannten Nachweise einmalig 2.460 Euro). Für den Fall, dass der Gewinner sich in keinem Beschäftigungs- und/oder Angestelltenverhältnis (z. B. Hausfrauen, Studenten, Schüler, etc.) befindet und/oder kein festes, regelmäßiges Gehalt nachweisen kann (z. B. Selbständige) zahlt Rock FM einmalig 1.000 Euro. Die Angaben der Teilnehmer sind verbindlich und können im Rahmen des Gewinnspiels und der Gewinnabwicklung nicht mehr geändert werden. Die Abwicklung des Gewinnes erfolgt ausschließlich unter Nachweis der letzten Gehaltsabrechnung und Vorlage eines gültigen Personalausweises gegenüber Rock FM. Ausreichend hierfür ist die nach dem Gewinn zu erfolgende Übersendung der genannten Dokumente in Kopie als E-Mail-Anhang oder postalisch.

 

6.) Übergabe:

Der Gewinn wird überwiesen. Hierfür muss der Gewinner Rock FM seine Kontodaten zur Verfügung stellen. Den Gewinn erhalten nur Personen, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Gewinn wird zurückgefordert, wenn sich nach Auszahlung/Übergabe herausstellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung/Übergabe nicht vorliegen.

 

7.) Daten/Aufnahmen:

Der Teilnehmer räumt Rock FM an sämtlichen von ihm übermittelten, gespeicherten und veröffentlichten bzw. zur Verfügung gestellten Inhalten unentgeltlich die nicht ausschließlichen, territorial, zeitlich und sachlich unbeschränkten und frei übertragbaren Nutzungsrechte (Verwertungsrechte) ein. Der Gewinner ist mit der Veröffentlichung seines Namens durch Rock FM in jeglicher Form einverstanden. Rock FM ist durch diese Einräumung berechtigt, sämtliche vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte als Ganzes oder in Teilen auf sämtliche Arten, entgeltlich oder unentgeltlich zu verbreiten, im Radio zu senden, zu nutzen und auch Facebook, Instagram bzw. im Internet zu veröffentlichen. Davon umfasst ist insbesondere die Nutzung zu Werbe- und Marketingzwecken und in anderen Medien wie beispielsweise auf den Web- und Facebook-Seiten von Rock FM oder im Rahmen sonstiger Aktivitäten von Rock FM oder verbundenen Unternehmen. Von der Rechteinräumung umfasst ist auch das Recht, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte ausschnittsweise zu veröffentlichen und (technisch) zu bearbeiten und zu vervielfältigen. Der Teilnehmer verzichtet darauf, als Urheber der Inhalte bezeichnet zu werden. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Rock FM sowie von Kooperationspartnern für Werbe- und Marketingmaßnehmen verwendet werden und kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen. Die oben genannte Rechteeinräumung gilt ausdrücklich auch für die vom Teilnehmer gestalteten Beiträge hinsichtlich der Aktion „Rock FM verdreifacht euer Gehalt“ sowie für die Ausstrahlung im Radioprogramm von Rock FM. Rock FM behält sich vor, die Teilnahmebedingungen im Laufe des Gewinnspiels ohne vorherige Ankündigung oder Verständigung der Personen, die bereits teilgenommen haben, zu ändern.

 

9.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Gerichtsstand ist Leibnitz.

Anmerkungen:

 

In manchen Punkten wurde auf eine genderkonforme Schreibeweise verzichtet. Die männliche Form schließt soweit es Sinn macht die weibliche automatisch mit ein.

Gewinnspielbedingungen „Check The App“

 

Die G&H Rock FM Medien GmbH (nachfolgend Rock FM Österreich genannt) veranstaltet vom 25.Juni 2018 bis zum 8.7.2018 das Gewinnspiel „Check The App“.

 

1.) Teilnahme:

 

Im Rahmen des Gewinnspiels werden die Rock FM Österreich Hörer aufgefordert die neue Rock FM Austria App sich herunter zu laden. Der Rock FM Österreich Hörer muss einen Screenshot als Bestätigung per Privatnachricht auf Facebook oder Instagram schicken um sich für die Teilnahme am Gewinnspiel zu qualifizieren.

 

Grundsätzlich ist jeder natürliche Person ab dem vollenden 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Österreich teilnahmeberechtigt. Mitarbeiter und deren Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

Rock FM Österreich, kann ohne Angaben von Gründen, Teilnehmer vom Gewinnspiel ausschließen.

 

Die Teilnahme erfolgt freiwillig und ist nicht zwingend.

 

2.) Gewinnspielablauf:

 

An ausgewählten Tagen im Rahmen des Gewinnspielzeitraums werden täglich maximal 2 Gewinner per Zufall ausgelost. Die Auslosung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Büroräumlichkeiten von Rock FM Österreich.

 

Der Name des Gewinners wird im Programm von Rock FM Österreich aufgerufen, meldet sich der potentielle Gewinner innerhalb von 10 Minuten beim Moderator telefonisch unter 0043 664 645 88 38, kann der Gewinner an der Verlosung für einen Preis teilnehmen.

 

Verlost werden Sachpreise wie Geschenkgutscheine von Kooperationspartnern und ein maximaler Geldbetrag von insgesamt € 1.000,00. Ein Zufallsgenerator wählt den Preis aus. Sollte sich ein Gewinner nicht melden, wandert der Gewinn in den Jackpot.

 

Erst wenn der Moderator den Gewinn per Telefon bestätigt hat ist dieser rechtsverbindlich.

 

Es kann jederzeit zur einer Änderungen des Gewinnspieles kommen oder vielleicht auch zur Absage. Hinweise gibt es im Programm von Rock FM Österreich und auch auf den Social Media Plattformen von Rock FM Österreich. Zudem übernimmt Rock FM Österreich keine Haftung für etwaige Falschaussagen eines Moderators im Programm.

 

3.) Personenbezogene Daten:

 

Der Teilnehmer und auch der Gewinner stimmt zu, dass Rock FM Österreich seine persönlichen Daten (Name und Wohnort – z.B.: Maria Huber aus Gleisdorf) uneingeschränkt für Marketingzwecke verwenden darf. Außerdem werden auch Foto- und Tonaufnahmen der Gewinner angefertigt – auch diese darf Rock FM Österreich für Marketingzwecke uneingeschränkt verwenden. Der Teilnehmer insbesondere der Gewinner tritt an den Foto- und Tonaufnahmen all seine Rechte ab.

 

Insbesondere auf den Websites von Rock FM Österreich sowie auch auf den sozialen Netzwerkplattformen werden die Fotos und der Name des Gewinners verwendet.

 

Die Ausstrahlung der Tonaufnahmen erfolgt nur im Programm von Rock FM Österreich.

 

Es werden keine personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben.

4.) Gewinnausschüttung:

 

Die Gewinnausschüttung erfolgt ausschließlich persönlich in den Büroräumlichkeiten von Rock FM Österreich. Sollte der Gewinner den Gewinn binnen einer Frist von 5 Tagen nicht Entgegennehmen können, verliert der Gewinner den Anspruch und es steht Rock FM Österreich frei den verlosten Preis neuzuverlosen.

 

5.) Schlussbestimmungen:

 

Für dieses Gewinnspiel gelten zusätzlich auch die allgemeinen Gewinnspielbedingungen von Rock FM Österreich in der jeweils letztgültigen Fassung.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand ist Leibnitz.

Allgemeine Gewinnspielbedinungen zu Gewinnspielen von der G&H Rock FM Medien GmbH:

1.) Allgemeines:

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der G&H Rock FM Medien GmbH (nachfolgend Rock FM genannt) und dieser verbundenen Unternehmen. Durch die Teilnahme an einem der von Rock FM veranstalteten Gewinnspiele erklärt der Teilnehmer/die Teilnehmerin ausdrücklich und verbindlich, dass er/sie die Teilnahmebedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Gleiches gilt automatisch, wenn ein angemeldeter User der

 

Rock FM Websites in der „Winzone“ an einem Gewinnspiel teilnimmt.

 

Rock FM behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen, je nach Voraussetzungen und Anforderungen, an das jeweilige Gewinnspiel anzupassen. Aus redaktionellen / programmtechnischen Gründen kann es zudem jederzeit zu Verschiebungen / Änderung der Spielregeln / des Spielablaufs, Absagen bzw. Streichung von Spielrunden, oder des gesamten Gewinnspiels kommen, ohne dass dem Teilnehmer daraus ein Rechtsanspruch entsteht.

 

Mitarbeiter von Rock FM und dieser verbundenen Unternehmen, sowie deren Lebenspartner/innen, Familienangehörige (1. & 2. Grades) und diejenigen, die an der Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind/waren, sind von der Teilnahme an den Gewinnspielen ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für etwaige Kooperationspartner. Abgesehen von eben genannten Ausnahmen ist jede natürliche Person berechtigt an den Gewinnspielen teilzunehmen, sofern er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen der Altersbegrenzung werden direkt beim Gewinnspiel ausgewiesen.

 

Die Beschreibung des Gewinns/ der Gewinne erfolgt auf den Websites, auf den Profilen der jeweiligen Social Media Netzwerke, bzw. in der Benachrichtigung an den Gewinner/ an die Gewinner. Sollte die Gewinnbeschreibung einmal in einer Moderation anders lauten, gilt unverändert die Beschreibung auf den Rock FM Websites, den jeweiligen Social Media Profilen, bzw. in dem persönlichen Schreiben an den/die Gewinner. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Rock FM übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn.

 

Ist ein Gewinnspiel von Bewertung und Entscheidung einer Jury abhängig, erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin, durch Anmeldung beim dem Gewinnspiel, rechtsverbindlich das Urteil der Jury, an. Dieses kann nicht angefochten werden.

 

Die Benachrichtigung des Gewinners / der Gewinnerin erfolgen durch die von dem Teilnehmer / der Teilnehmerin angegebenen Daten. Die angegebenen Daten müssen der Wahrheit entsprechen und müssen vollständig sein. Anderenfalls wird der Teilnehmer / die Teilnehmerin von dem Gewinnspiel ausgeschlossen, bzw. die Auslosung eines anderen Gewinners / einer anderen Gewinnerin wird vorgenommen.

 

Wird ein Anruf eines Teilnehmers / einer Teilnehmerin aus technischen, oder sonstigen Gründen unterbrochen, hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinerlei Anspruch auf den Gewinn und kann Rock FM in keiner Weise für die Komplikationen, die zu dem Abbruch des Telefonats geführt haben haftbar machen.

Der Gewinn kann weder in Bar abgelöst werden, noch sind alternative Gutschriften oder der Eintausch des Gewinns möglich. Wird der Gewinn von Rock FM übergeben, kann dieser NUR persönlich und gegen Vorlage eines amtlich gültigen Lichtbildausweises im Rock FM Studio zu den offiziellen Büroöffnungszeiten abgeholt werden. Übernimmt der Kooperationspartner von Rock FM die Gewinnübergabe, gelten dessen Bedingungen.

Rock FM behält sich das Recht vor einen Gewinn im Nachhinein abzuerkennen, wenn bekannt wird, dass der Teilnehmer/ die Teilnehmerin zur Teilnahme am Gewinnspiel nicht berechtigt war, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerin das Gewinnspiel in irgendeiner Weise manipuliert hat, sich mit mehreren E-Mail Adressen angemeldet hat, oder auf sonstige Art und Weise aktiv das Gewinnspiel beeinflusst hat.

 

Ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin, der/die bereits bei einem bestimmten Gewinnspiel gewonnen hat, darf an ebendiesem nicht mehr teilnehmen und hat keinen Anspruch auf einen weiteren Gewinn. Wurde ein falscher Tipp von einem Teilnehmer/ einer Teilnehmerin abgegeben, ist es ihm erst in einer neuen Runde erlaubt erneut mitzuspielen.

 

Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erteilt Rock FM unwiderruflich die Genehmigung, dass jegliches Verwertungsrecht der entstandenen Video- , Audioaufnahmen & Bildmaterial bei Rock FM liegt und Rock FM die Aufnahme in jeglicher Form verwenden und vor allem Senden darf. Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin erhält kein Recht an den Aufnahmen und kann dieses auch nicht vor Gericht geltend machen. Darüber hinaus erteilt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin Rock FM die Erlaubnis, seinen Namen im Rahmen des Gewinnspiels zu nennen, z.B. auf dem Rock FM Facebook Profil bei Bekanntgabe des Gewinners/ der Gewinnerin.

 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Rock FM sowie von Kooperationspartnern von Rock FM für Werbe- und Marketingmaßnahmen verwendet werden und kann dieses Einverständnis jederzeit schriftlich widerrufen.

Rock FM ist nicht verpflichtet Unterlagen, die von Teilnehmern/ Teilnehmerinnen eingesandt werden, länger als 4 Wochen aufzubewahren, sondern können von Rock FM nach Ablauf dieser Frist vernichtet werden.

 

Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert, z.B. die Magistratsabgabe, die trotz Gästelistenplatz unterschiedlich hoch ausfallen kann oder ähnliches.

Für den Gewinner / die Gewinnerin gelten die die jeweiligen Hausordnungen/ Verhaltens-/ Spielregeln, usw. des jeweiligen Etablissements für das der Gewinn gilt. Rock FM haftet nicht für den Fall, dass ein Gewinner / eine Gewinnerin den Gewinn nicht einlösen kann, bzw. diesen vorzeitig beenden muss, weil der Gewinner / die Gewinnerin nicht die entsprechenden Regeln beachten.

 

2.) Gewinnspiele von Sponsoren:

Bei Gewinnspielen, die von einem Vertragspartner von Rock FM gesponsert werden, übernimmt Rock FM keinerlei Haftung für den beworbenen und ausgelosten Gewinn. Bei eintretender Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist Rock FM von jeglicher Haftung befreit.

3.) Reisen:

 

Im Falle einer Reise (zu einem Konzert, einem Urlaub, usw.) kann die Reise nur zu dem festgelegten Zeitpunkt und nur von dem Gewinner/ der Gewinnerin angetreten werden. Inkludiert der Gewinn eine Begleitperson, sind die Daten dieser zu einem vereinbarten Zeitpunkt bekanntzugeben. Die Begleitperson kann danach nicht mehr gewechselt werden. Die Weitergabe der Reise ist weder für den Gewinner/ die Gewinnerin, noch die Begleitperson möglich. Kann der Gewinner/ die Gewinnerin die Reise nicht antreten, verfällt der Gewinn. Er kann weder in Bar, oder einer anderen Art abgelöst, noch umgebucht werden. Gleiches gilt, sollte die Reise zu einem festgelegten Zeitpunkt aus nicht von Rock FM zu vertretenden Gründen unmöglich werden. Sind für die Reise Visa, Impfungen, Reiseversicherung, oder sonstige Einreiseformalitäten von Nöten, ist der Gewinner/ die Gewinnerin verpflichtet sich selbst darum zu kümmern. Kosten, die nicht ausdrücklich erwähnt und beworben werden, übernimmt Rock FM nicht und sind nicht im Gewinn inkludiert. Rock FM übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Wertangaben zu einem Gewinn. Rock FM ist nicht Reiseveranstalter und haftet weder für die Abwicklung, noch die Qualität der Reise, noch für etwaige Unfälle, Vorfälle und daraus resultierende Nachteile oder Kosten in Zusammenhang mit der Reise.

4.) Sollten für ein Gewinnspiel von Rock FM andere Teilnahmebedingungen gelten als diese, werden diese gesondert aufgelistet.

 

5.) Datenschutz:

Rock FM verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Allgemeine Datenschutzbestimmung verwiesen. Für die Besonderheiten bei Facebook-, Google +1 Applikationen und Google Analytics.

6.) Schlussbestimmungen:

 

Mit der Teilnahme an einem Gewinnspiel erklärt sich der/die Teilnehmer/in bereit Rock FM Schad- und Klaglos zuhalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leibnitz. Für den Fall von Streitigkeiten wird das für Leibnitz sachlich zuständige Gericht als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen.

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